AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Immobilien                               

Berendes & Partner Consulting GmbH, Berendes & Hoffmann Immobilien GmbH,  Berendes & Widmann Immobilien GmbH, Berendes Asset Management GmbH, IMMOVALS GmbH,  sowie M-Quadrat beschäftigen
sich mit dem Nachweis und/oder der Vermittlung von Immobilien. Makleraufträge werden von
uns mit größtmöglicher Sorgfalt bearbeitet. Unsere Tätigkeit erfolgt auf Grundlage der §§ 652 ff.
BGB; die nachfolgenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen der näheren Regelung
gegenseitiger Rechte und Pflichten.


Provisionssätze

Sofern im Angebot nicht anders vermerkt oder ausdrücklich abweichend vereinbart, zahlt der
Abnehmer (Käufer, Mieter, Erwerber von Rechten usw.) folgende Provisionen an uns:


Bei Vermietung und Verpachtung:

3 Monatsmieten;
zusätzlich 1 Monatsmiete im Falle der Einräumung von Optionsrechten und Vormietrechten,
auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist.
Unter Monatsmiete ist die aus der vereinbarten Festlaufzeit des Mietvertrages ermittelte
durchschnittliche monatliche Gegenleistung des Mieters für die Überlassung des Gebrauchs
zu verstehen. Nicht erfasst hiervon sind die Umsatzsteuer sowie die anfallenden
Betriebskosten.


An- und Verkauf von Immobilien, Beteiligungen und Unternehmen ähnliche Geschäfte:

5 % bei einem Kaufpreis bis zu 1 Mio. EUR
4 % bei einem Kaufpreis bis zu 5 Mio. EUR
3 % bei einem Kaufpreis bis zu 10 Mio. EUR
2 % bei einem Kaufpreis über 10 Mio. EUR

Unter Kaufpreis ist die Summe aller Gegenleistungen des Käufers zuzüglich übernommener
Belastungen und Verbindlichkeiten der Immobilie, des Unternehmens oder Beteiligung zu
verstehen. Bei Nachweis und/oder Vermittlung von kaufähnlichen Geschäften (z.B. Erwerb
von Erbbaurechten, Einbringung eines Grundstücks in eine Gesellschaft o.ä.) gelten
Provisionssätze wie im Falle des Kaufes.
Alle genannten Provisionen verstehen sich zuzüglich des jeweils gültigen gesetzlichen
Umsatzsteuersatzes.
Stand 01.03.2007


Benennungspflicht

War unserem Auftraggeber eine von uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines
Hauptvertrages (Vertrag) bereits bekannt, hat er uns dieses spätestens innerhalb von 10 Tagen
nach Erhalt der ersten Objektinformationen unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen. Wird
von uns wegen Verstoßes gegen diese Verpflichtung eine Tätigkeit entfaltet, die nicht zur
Entstehung eines Provisionsanspruches führt, ist der Auftraggeber zum Ersatz unseres Schadens
verpflichtet.



Informationspflicht des Auftraggebers

Nimmt der Auftraggeber unmittelbare Verhandlungen auf, so ist auf unsere Maklertätigkeit
Bezug zu nehmen. Weiter sind wir über den Inhalt der Verhandlungen unverzüglich zu unterrichten.
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; Zeitpunkt und Ort sind uns
rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich über den Abschluss des Vertrages
zu informieren. Weiter hat er uns alle vertraglichen Haupt- und Nebenabreden (z.B. Name und
Anschrift des Vertragspartners, Bezeichnung des Objektes, dessen Preis und die weiteren
Vertragsbedingungen) zu erteilen und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Behindert der
Auftraggeber durch verweigerte oder verspätete Informationen die Geltendmachung unseres
Provisionsanspruches, hat er die Provisionsforderung ab vier Wochen nach Vertragsabschluss mit
8 Prozentpunkten über dem von der Europäischen Zentralbank festgelegten Basiszins zu verzinsen.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in
dieser Höhe entstanden ist.


Vertraulichkeit

Sämtliche Informationen, Angebote und Vertragsdaten sind ausschließlich für unseren
Auftraggeber bestimmt. Gibt dieser sie ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung an
Dritte weiter, kommt es deshalb zum Abschluss eines Vertrages, zahlt der Auftraggeber an uns
Schadensersatz in Höhe der unter Ziffer 2. genannten Provision. Die Geltendmachung eines
darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten.


Abstandnahme von der Vertragsabsicht

Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand und wird der uns erteilte Auftrag
damit gegenstandslos, ist er verpflichtet, uns unverzüglich hierüber schriftlich zu informieren. Bei
Verstoß gegen diese Verpflichtung haben wir Anspruch auf Ersatz vergeblicher Auslagen und von
Zeitaufwendungen.

Dafür berechnen wir:     

Tagessatz Junior Berater        EUR 600,--
Tagessatz Senior Berater    EUR 950,--

Sonstige Werbekosten, wie Anzeigen, Werbeschilder etc. werden jeweils nach Beleg abgerechnet. Die genannten Beträge verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
 

Entstehen des Provisionsanspruchs

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung
ein Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei
genügt Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als den
ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt
des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, berührt dieses unseren Provisionsanspruch
nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen
Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von
dem angebotenen Geschäft abweicht.
Der Eintritt einer im Hauptvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung lässt unseren
Provisionsanspruch unberührt. Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag durch Ausübung eines vertraglichen
Rücktrittsrechtes erlischt, sofern dieses aus von einer Partei zu vertretenden Gründen
oder in deren Verantwortungsbereich liegenden Gründen ausgeübt wird. Der Provisionsanspruch
bleibt im Falle nachträglicher Unwirksamkeit des Hauptvertrages aus Gründen, die nicht im
Verantwortungsbereich des Maklers liegen, unberührt.


Haftungsausschluss

Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte, insbesondere
durch die Grundstückseigentümer. Eine Haftung für deren inhaltliche Richtigkeit
und/oder Vollständigkeit wird nur für Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.
Bei Vertragsverletzungen ist die Haftung für fahrlässiges Verhalten des Maklers, dessen
gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt drei Jahre und beginnt
mit Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch drei Jahre nach Auftragsbeendigung.


Anwendung Deutschen Rechts

Die Rechtsbeziehungen mit dem Auftraggeber regeln sich ausschließlich auf Grundlage des
Rechtes der Bundesrepublik Deutschland.


Abwehrklausel

Wir schließen sämtliche Verträge ausschließlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen,
selbst wenn anders lautenden AGB nicht widersprochen wird. Abweichende AGB sind unwirksam
und werden nur durch ausdrückliche schriftliche Anerkennung Bestandteil des Vertrages.


Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zur Bearbeitung des Auftrages elektronisch gespeichert werden.


Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Vollkaufleute unser jeweiliger Firmensitz.


Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Maklervertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies
die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Beide Seiten werden die unwirksame Klausel oder eine Lücke
durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Bestimmungen
möglichst nahe kommt.

 

(Stand: Mai 2015)